Frühstudium -- was bedeutet das?
Das Frühstudium ist ein zusätzliches Bildungsangebot für besonders begabte Schülerinnen und Schüler mit Engagement und Leistungsreserven. Grundlage für ein derartiges Angebot ist § 19 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, der diese Art der Hochbegabtenförderung möglich macht.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen an regulären Veranstaltungen für Studierende teil, also z.B. an Vorlesungen, Seminaren und Übungen und können, noch in ihrer Schulzeit, die entsprechenden Prüfungen ablegen.
Frühstudierende werden an der Universität, wie richtige Studierende, eingeschrieben (immatrikuliert) und bezahlen keine Semesterbeiträge (Abgaben, Gebühren und Entgelte). Sie bleiben Schüler, für die grundsätzlich gilt: Schule geht vor! Erstes Ziel ist das Abitur. Deshalb ist das Einverständnis der Schule auch unbedingt erforderlich. Die Schüler/innen sollten in der Lage sein ihr Leistungsniveau, trotzt zusätzlicher Belastung, zu halten.
Im Frühstudium erworbene Leistungsnachweise werden bei fachlicher Gleichwertigkeit in einem späteren regulären Studium anerkannt und können somit die beitrags- und gebührenpflichtige Studienzeit verkürzen.
Wer kann teilnehmen?
Schülerinnen und Schüler von Gymnasien und gleichgestellten Bildungseinrichtungen, die
Es gibt keine Einschränkung bezüglich des Alters oder der erreichten Klassenstufe.
Gründe für ein Frühstudium
Das Frühstudium bietet einige ganz konkrete Möglichkeiten und Chancen:
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter:
Für Rückfragen und die Vermittlung zwischen Schülern und den Lehrenden stehen die Studienberatung, Frau Dipl.-Ing. Katrin Balthaus, Tel. 72-3671 und das Studentensekretariat, Herr Kleinewig, Tel. 72-2493 zur Verfügung.
Das Frühstudium wird ermöglicht durch die:
