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Semesterbeitrag

Bei der Einschreibung und jeder weiteren Rückmeldung ist der Semesterbeitrag zu zahlen.

Dieser jeweils in einer Summe zu zahlende Semesterbeitrag setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. (Stand: 5/2011)

Studentenschaftsbeitrag

12,00

Euro

Studentenwerksbeitrag

59,00

Euro

Verwaltungskostenbeitrag

75,00

Euro

Studienbeitrag gemäß §11 NHG

500,00

Euro

oder alternativ zu dem Studienbeitrag Langzeitstudiengebühren gemäß §13 NHG in Höhe von 600,00 Euro, 700,00 Euro oder 800,00 Euro (nur für entsprechenden Personenkreis, Informationen zum Thema Studienbeiträge und Langzeitstudiengebühren finden Sie hier).  

Studierende, die ein besonderes Studienangebot der Hochschule in Anspruch nehmen, haben neben dem Semesterbeitrag anstelle der Studienbeiträge oder der Langzeitstudiengebühren gesonderte Gebühren zu zahlen. 

Gebühr für ein Ergänzungsstudium: 600,00 Euro.
Gebühren für den Weiterbildungsstudiengang
(vgl. hierzu auch die Ordnung für Gebühren und Entgelte der Technischen Universität Clausthal)  

Studierende in einem sog. "vertiefenden Studium" (Promotion) sind von der Zahlpflicht der Studienbeträgen und der Langzeitstudiengebühren ausgenommen. Sie haben den Betrag von 146,00 Euro zu zahlen.  

Der Nachweis der eingezahlten Gebühren gilt durch eine automatische Zuordnung der sich aus dem Kontoauszug der Hochschule ergebenden Einzahlungen zu den Zahlungspflichtigen als erbracht.

Der Semesterbeitrag ist unter Angabe der Matrikelnummer auf das Konto Nr.: 83 59 bei der Sparkasse Goslar/Harz, BLZ: 268 500 01, Empfänger: Land Niedersachsen, TU Clausthal, zu überweisen.

Rechtsgrundlagen:
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Clausthal
Ordnung für Gebühren und Entgelte der Technischen Universität Clausthal

 

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