Jede/jeder an der Hochschule eingeschriebene Studierende, der sein Studium im folgenden Semester fortsetzen möchte, hat sich durch die Zahlung des für ihn fälligen Semesterbeitrages zurückzumelden.
Die Rückmeldung findet zu folgenden Zeiten (sog. "Rückmeldefristen") statt:
Die Höhe des Semesterbeitrages und die Bankverbindung werden mit den Semesterunterlagen des vorherigen Semesters der/dem Studierenden mitgeteilt. Das Studentensekretariat informiert jeweils aktuell über mögliche Änderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Nach § 19 Abs. 6 Satz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz ist exmatrikuliert, wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht rückmeldet oder fällige Abgaben und Entgelte nach diesem Gesetz nicht zahlt hat (sog. "Zwangsexmatrikulation".
Rechtsgrundlagen:
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Clausthal