03.09.2019
Zu der E-Mail des Vizepräsidenten für Studium und Lehre vom heutigen Tage:
"Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch kurzfristig von Prüfungen abmelden können."
Diese Regelung gilt nur für Klausuren bis einschließlich "11. August 2020" ❗❗ In diesen Fällen senden Sie bitte eine E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin und Angabe des "Sonderrücktrittsrechts".
Alle anderen Prüfungen müssen weiterhin innerhalb der einwöchigen Frist VOR der Prüfung über das Studienportal abgemeldet werden ❗
Ihr Prüfungsamt